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   LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18 ER-B (https://dejure.org/2018,9618)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.2018 - L 7 AS 430/18 ER-B (https://dejure.org/2018,9618)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2018 - L 7 AS 430/18 ER-B (https://dejure.org/2018,9618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a SGB 2, § 2 Abs 2 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 3 FreizügG/EU 2004, § 3 Abs 2 Nr 2 FreizügG/EU 2004, § 23 Abs 3 S 3 SGB 12
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bzw Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht - sozialhilferechtliche Überbrückungsleistungen aufgrund besonderer Härte bei dialysepflichtiger Niereninsuffizienz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Hessen, 13.06.2017 - L 4 SO 79/17

    SGB-XII -Leistungen; Gewährung von Überbrückungsleistungen; Einstweiliger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Die Härte bezieht sich einerseits auf Umfang und Qualität der Leistungen für einen einmonatigen Überbrückungszeitraum (Halbsatz 1), andererseits ist in Halbsatz 2 unter noch strengeren Voraussetzungen auch eine Streckung des Leistungszeitraums vorgesehen, wobei beide Härteregelungen auch kumulativ vorliegen können (Groth in BeckOK Sozialrecht, 47. Edition, § 23 SGB XII Rdnr. 18 ; im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2018 - L 25 AS 337/18 B ER - ; wohl auch Hess. LSG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - L 4 SO 79/17 B ER - ).

    Die Begrenzung auf die Zeit bis zum 31. Mai 2018 hält der Senat für ausreichend, um der Beigeladenen Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für einen etwaigen Krankenversicherungsschutz der Antragstellerin in Bulgarien (vgl. hierzu ausführlich der - den Beteiligten zur Kenntnis gebrachte - Beschluss des Hess. LSG vom 13. Juni 2017 - L 4 SO 79/17 B ER - ) und die Frage der Zumutbarkeit einer Rückkehr der Antragstellerin nach Bulgarien zu klären.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 25 AS 337/18

    Bewilligung von Leistungen des SGB 12 für einen von Leistungen des SGB 2

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    § 2 Abs. 2 Nr. 4 FreizügigG/EU (Empfänger von Dienstleistungen), der auch medizinische Behandlungen umfasst (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2018 - L 25 AS 337/18 B - [unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 31. Januar 1984 - Rs 286/82 und 26/83 -], greift schon deswegen nicht ein, weil sich die Antragstellerin nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Behandlung für eine begrenzte Zeit in das Bundesgebiet begeben hatte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt nochmals LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2018 a.a.O. [unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - Rs C-208/07 -]; Tewocht in BeckOK Ausländerrecht, 16. Edition, § 2 FreizügG/EU Rdnrn. 38 f. ), sondern bereits im Juli 2013 wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist war.

    Die Härte bezieht sich einerseits auf Umfang und Qualität der Leistungen für einen einmonatigen Überbrückungszeitraum (Halbsatz 1), andererseits ist in Halbsatz 2 unter noch strengeren Voraussetzungen auch eine Streckung des Leistungszeitraums vorgesehen, wobei beide Härteregelungen auch kumulativ vorliegen können (Groth in BeckOK Sozialrecht, 47. Edition, § 23 SGB XII Rdnr. 18 ; im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2018 - L 25 AS 337/18 B ER - ; wohl auch Hess. LSG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - L 4 SO 79/17 B ER - ).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Die gelegentlichen Aktivitäten des Ehemanns der Antragstellerin als "Straßenmusiker", aus denen er aber ausweislich seiner Erklärung vom 22. März 2017 (Bl. 657 der Leistungsakte Bd. III) bereits seit August 2016 keine Einnahmen mehr erzielt hatte, unterfällt von vornherein nicht der unionsrechtlichen Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 FreizügG/EU (vgl. hierzu BSGE 120, 149 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43 ).

    Deshalb kann dahinstehen, ob die vorgenannte Beschäftigung überhaupt eine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU (vgl. hierzu BSGE 120, 149 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43 ; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 54 ) hätte begründen können.

  • LSG Bayern, 20.06.2016 - L 16 AS 284/16

    Leistungsbezug in Abhängigkeit vom Aufenthaltsrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Zwar setzt diese Bestimmung keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraus (BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 54 ; Bayer. Landessozialgericht , Beschluss vom 20. Juni 2016 - L 16 AS 284/16 B ER - ; Leopold in jurisPK-SGB 11, 4. Auflage 2015, § 7 Rdnr. 99.12 ; Oberhäuser in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 2 FreizügG/EU Rdnr. 38; a.A. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 2 FreizügG/EU Rdnr. 106); abzustellen ist mithin nicht auf die Zahl der Kalendermonate, sondern auf die Beschäftigungsmonate.

    Vorliegend lässt sich anhand der Aktenlage nicht feststellen, dass die Antragstellerin, die ausweislich der Feststellungen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (vgl. Mitteilung vom 10. Dezember 2016) noch mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ihre Erwerbstätigkeit auf Grund von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgegeben hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil 18. Juli 2017 - 10 B 17.339 - , bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142/17 - ; ferner Bayer. LSG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - L 16 AS 284/16 B ER - ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 5 AS 1357/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Solche Leistungen hatte die Antragstellerin ausweislich ihres mit der Antragsschrift dem SG am 18. Januar 2018 vorgelegten Widerspruchschreiben vom 17. Januar 2018 auch zumindest hilfsweise beantragt, weshalb dahinstehen kann, ob es sich bei den Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 Sätze 3 ff. SGB XII um einen eigenständigen Streitgegenstand (aliud) handelt (vgl. hierzu einerseits LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - L 5 AS 1357/17 ER, L 5 AS 1358/17 B ER PKH - ; andererseits Coseriu in JurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 23 Rdnr. 4.13 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2016 - L 7 AS 2113/16
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Deshalb sind auch Erkenntnisse, die erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens zu Tage getreten sind, vom Senat zu verwerten (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Februar 2013 - L 7 SO 4442/12 ER-B -und 24. August 2016 - L 7 AS 2113/16 ER-B -).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Der Zeitraum von sechs Monaten (§ 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU; vgl. zu dessen Europarechtskonformität BSG, Urteil vom 17. März 2016 - B 4 AS 32/15 R - [unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs : Urteile vom 4. Juni 2009 - Rs C-22/08/Rs C-23/08 - und vom 15. September 2015 - Rs C-67/14 -]) war mithin bereits mit dem 15. Mai 2017 abgelaufen gewesen.
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Ferner lässt sich gegenwärtig ein gewöhnlicher Aufenthalt der Antragstellerin im Bundesgebiet (vgl. hierzu BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34 ) nicht verneinen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Die Anordnungsvoraussetzungen, nämlich der prospektive Hauptsacheerfolg (Anordnungsanspruch) und die Dringlichkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund), sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ; z.B. BVerfG NVwZ 2005, 927; NZS 2008, 365).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18
    Voraussetzung für ein solches abgeleitetes Aufenthaltsrecht des Familienangehörigen ist, dass ihm von dem erwerbstätigen Unionsbürger Unterhalt gewährt wird, er mithin materiell fortgesetzt und regelmäßig Unterstützung in einem Umfang erfährt, dass er zumindest einen Teil seines Lebensunterhalts regelmäßig decken kann (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 - [unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 8. November 2012 - Rs C-40/11 -]).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 32/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339

    Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei vorübergehender Erwerbsminderung

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - L 7 SO 934/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - abtrennbarer Streitgegenstand - Sozialhilfe für

    Auch die Härtefallregelungen des § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII sollen nach dem Willen des Gesetzgebers keinen dauerhaften Leistungsbezug ermöglichen (Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Bundestags-Drucksache 18/10211, S. 16 f.; Beschluss des Senats vom 28. März 2018 - L 7 AS 430/18 ER-B - juris Rdnr. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2019 - L 23 SO 279/18 B ER - juris Rdnr. 41).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - L 7 SO 3873/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auch die Härtefallregelungen des § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII sollen nach dem Willen des Gesetzgebers keinen dauerhaften Leistungsbezug ermöglichen (Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Bundestags-Drucksache 18/10211, S. 16 f.; Beschluss des Senats vom 28. März 2018 - L 7 AS 430/18 ER-B - juris Rdnr. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2019 - L 23 SO 279/18 B ER - juris Rdnr. 41).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.12.2018 - L 7 SO 4027/18

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Danach werden, soweit dies im Einzelfall besondere Umstände erfordern, Leistungsberechtigten nach Satz 3 zur Überwindung einer besonderen Härte andere Leistungen im Sinne von Abs. 1 gewährt; ebenso sind Leistungen über einen Zeitraum von einem Monat hinaus zu erbringen, soweit dies im Einzelfall auf Grund besonderer Umstände zur Überwindung einer besonderen Härte und zur Deckung einer zeitlich befristeten Bedarfslage geboten ist.Auch die Härtefallregelungen des§ 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII sollen nach dem Willen des Gesetzgebers keinen dauerhaften Leistungsbezug ermöglichen (Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Bundestags-Drucksache 18/10211, S. 16 f.; Beschluss des Senats vom 28. März 2018 - L 7 AS 430/18 ER-B - juris Rdnr. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 8 SO 134/18

    Sozialhilfe in Form der Kostenübernahme für die Betreuung in einer stationären

    Eine besondere Härte kann sich insbesondere aus schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben, etwa im Falle einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2017 - L 8 SO 129/17 B ER -) oder einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2018 - L 7 AS 430/18 ER-B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 8 SO 118/20
    Diese Voraussetzungen sind beispielsweise für die Hilfe zur Krankheit bei Notwendigkeit einer unaufschiebbaren Krankenbehandlung (zu § 23 SGB XII in der bis zum 28.12.2016 geltenden Fassung: BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R - juris Rn. 28), bei schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zu einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit führen (Senatsbeschluss vom 13.7.2017 - L 8 SO 129/17 B ER -) oder einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.3.2018 - L 7 AS 430/18 ER-B -) angenommen worden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII sollen auch über die Härtefallregelungen nach § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII nicht einen dauerhaften Leistungsbezug ermöglichen, denn mit den Leistungen soll nur ein vom Gesetzgeber unterstellter kurzer Zeitraum bis zu einer Ausreise - im Grundsatz nur einmalig in zwei Jahren für einen Monat - abgesichert werden (vgl. auch LSG Baden-Württemberg vom 28. März 2018, L 7 AS 430/18 ER-B, juris, Rn. 18; BT-Drs. zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch18/10211, S. 16 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2019 - L 9 AS 197/19
    Bei einem Anspruch auf Überbrückungsleistungen handelt es sich im Verhältnis zu einem Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII um ein aliud, da der Bezug der Überbrückungsleistungen - anders als bei laufenden Leistungen - auf den Zeitraum von einem Monat beschränkt ist und der Vorbereitung der Ausreise aus dem Bundesgebiet dient (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 16.03.2017 - L 19 AS 190/17 B ER - und vom 14.11.2018 - L 19 AS 1434/18 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.05.2017 - L 15 AS 62/17 B ER -, jeweils in Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2018 - L 3 AS 2534/18 ER-B -, nicht veröffentlich; offengelassen in LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2018, L 7 AS 430/18 ER-B, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2019 - L 9 AS 210/19
    Zwar sollen die Härtefallregelungen des § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII nach dem Willen des Gesetzgebers keinen dauerhaften Leistungsbezug ermöglichen (Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Bundestags-Drucksache 18/10211, S. 16 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2018 - L 7 AS 430/18 ER-B -, Juris) und eine Gewährung der Leistung nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommen (Groth in BeckOK-Sozialrecht, § 23 Rdnr. 18b [September 2018]).
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